Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026
Nicki Bornhauser |
24. September 2025
(Aktualisiert am 31. Juli 2026)
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, siehe z.B. in tagesschau. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 entfallen. Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden, gilt weiterhin die bisherige Regelung mit 20-jähriger Garantie der Einspeisevergütung.
Für Neuanlagen ab 2027 ist eine auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung vorgesehen, die zunächst bei 5,2 Cent/kWh liegen soll. Ab 2027 wird die maximale Größe der geförderten Anlagen schrittweise reduziert:
- 2027: bis 50 kWp
- 2028: bis 25 kWp
- 2029: bis unter 7 kWp
- Ab 2030: Entfall der Übergangszahlung, nur noch Direktvermarktung möglich.
Zusätzlich gilt für neue Dachanlagen mit weniger als 100 kW Leistung, dass sie maximal die Hälfte ihrer Spitzenleistung gleichzeitig ins Netz einspeisen dürfen. Der Rest soll im Haus verbraucht oder gespeichert werden.
Einspeisevergütung bis Juli 2026
Wenn Sie nach der aktuellen Regelung eine neue Solaranlage bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb nehmen, erhalten Sie abhängig von der Spitzenleistung (in kWp) und der Einspeiseart für 20 Jahre die folgende feste Einspeisevergütung (Bundesnetzagentur - Fördersätze für Solaranlagen).
| Einspeiseart ↓ | Spitzenleistung → | 0 bis 10 kWp | über 10 bis 40 kWp | über 40 bis 100 kWp |
|---|---|---|---|
| Teileinspeisevergütung | 7,78 Cent/kWh | 6,73 Cent/kWh | 5,50 Cent/kWh |
| Volleinspeisevergütung | 12,34 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
Hinweis: Nach dem sogenannten Solarspitzengesetz von Februar 2025 kann es in Zeiten negativer Börsenstrompreise eine Nullvergütung geben, die durch eine Nachholvergütung nach mehr als 20 Jahren wieder ausgeglichen wird.
Einspeisevergütung ab August 2026
Für eine Solaranlage, die Sie zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen, ist die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ungefähr 1 % niedriger als in der obigen Tabelle angegeben. Die Bundesnetzagentur hat die genauen Vergütungssätze jedoch noch nicht veröffentlicht.
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Hinweis: Die endgültige Umsetzung der EEG-Reform hängt noch von der Zustimmung des Bundestags ab. Die aktuellen Regelungen gelten bis auf Weiteres.
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