Förderung Balkonkraftwerk in Alfter
Aktuell ist uns leider keine regionale Förderung für Balkonkraftwerke bekannt.
Überregionale Förderung
Auf den Kauf eines Balkonkraftwerks fällt aktuell keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an (siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze (3)). Dies gilt auch für Stromspeicher, Lieferung und Installation.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie für Bund, Länder und EU mit dem Suchbegriff "PV", "Steckersolar", "Solar" oder ähnlichem nach weiteren aktuellen Förderungen suchen.
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