Förderung Balkonkraftwerk in Bonn
Das Förderprogramm Solares Bonn der Stadt Bonn umfasst unter anderem das Fördermodul M13 „Balkonkraftwerk“.
Wichtige Voraussetzungen
- Es werden nur Balkonkraftwerke im Bonner Stadtgebiet gefördert.
- Förderfähig sind Balkonkraftwerke, die am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse, auf der Garage oder im Garten befestigt bzw. aufgestellt werden. Balkonkraftwerke auf Hausdächern werden nicht gefördert.
Förderbeträge sozial gestaffelt
- Für Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte: 100 Euro pro kWp Gesamtleistung der Solarmodule, max. 30 % des Rechnungspreises (z.B. für 1800 Wp maximal 180 Euro).
- Für in Bonn gemeldete Mieter: 200 Euro pro kWp Gesamtleistung der Solarmodule, max. 60 % des Rechnungspreises (z.B. für 1800 Wp maximal 360 Euro).
- Bei Vorlage des gültigen Bonn-Ausweis: 800 Euro pro kWp Gesamtleistung der Solarmodule, max. 90 % des Rechnungspreises (z.B. für 1800 Wp maximal 1.440 Euro).
Weitere Infos
Beim Rechnungspreis können Solarmodule, Wechselrichter, Kabel, Stecker und ggfs. Befestigungsmaterial oder Stromspeicher angerechnet werden. Versand- oder Speditionskosten können nicht angerechnet werden.
Ein Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Rechnung gestellt werden und Sie müssen einen Beleg einreichen, dass der Wechselrichter nicht mehr als 800 W Einspeiseleistung hat (falls nicht aus Angebot oder Rechnung hervorgehend). Wenn die erhöhte Förderquote für finanzschwache Haushalte beantragt wird, muss zusätzlich der Bonn-Ausweis eingereicht werden.
Alle Details und den Link zum Förderantrag finden Sie unter Förderprogramm Solares Bonn.
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