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Förderung Balkonkraftwerk in Frechen

Hinweis: Die Mittel im Förderprogramm Energieoffensive sind für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

Der Rhein-Erft-Kreis bietet das Förderprogramm Energieoffensive für Balkonkraftwerke an.

Wichtige Voraussetzungen

  • Gefördert werden Mieter von Wohnungen, Wohnungseigentümer pro Wohneinheit sowie private Grundstückseigentümer und Erbbauberichtigte im Rhein-Erft-Kreis.
  • Die Förderung kann bis zu 6 Monate nach dem Datum der Rechnung (des Kaufbelegs) beantragt werden.

Förderpauschale

Die pauschale Förderung für ein neues Balkonkraftwerk (Stecker-Solargerät) mit einer Leistung ab 150 Watt beträgt 200 Euro. Falls die Anschaffungskosten für das Balkonkraftwerk niedriger als 200 Euro sind, ist die Förderung entsprechend niedriger.

Weitere Infos

Der Förderantrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises gestellt werden. Dazu muss unter anderem die Rechnung für das Balkonkraftwerk (nicht älter als 6 Monate) hochgeladen werden.

Alle Details und den Link zum Förderantrag über das Bürgerportal finden Sie unter Förderprogramm Energieoffensive im Rhein-Erft-Kreis.


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