Förderung Balkonkraftwerk in Hürth
Der Rhein-Erft-Kreis hat das Förderprogramm Energieoffensive für Balkonkraftwerke.
Wichtige Voraussetzungen
- Gefördert werden Mieter von Wohnungen, Wohnungseigentümer pro Wohneinheit sowie private Grundstückseigentümer und Erbbauberichtigte im Rhein-Erft-Kreis.
- Die Förderung kann bis zu 6 Monate nach dem Datum der Rechnung (des Kaufbelegs) beantragt werden.
Förderpauschale
Die pauschale Förderung für ein neues Balkonkraftwerk (Stecker-Solargerät) mit einer Leistung ab 150 Watt beträgt 200 Euro. Falls die Anschaffungskosten für das Balkonkraftwerk niedriger als 200 Euro sind, ist die Förderung entsprechend niedriger.
Weitere Infos
Der Förderantrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises gestellt werden. Dazu muss unter anderem die Rechnung für das Balkonkraftwerk (nicht älter als 6 Monate) hochgeladen werden.
Alle Details und den Link zum Förderantrag über das Bürgerportal finden Sie unter Förderprogramm Energieoffensive im Rhein-Erft-Kreis.
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