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Förderung Solaranlage in Bergheim

Der Rhein-Erft-Kreis hat das Förderprogramm Energieoffensive für Solaranlagen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Gefördert werden private Grundstückseigentümer und Erbbauberichtigte sowie Wohnungseigentümergemeinschaften pro Gebäude im Rhein-Erft-Kreis.
  • Erst wenn die schriftliche Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegt, darf der Handwerksbetrieb beauftragt werden. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko, da eine Ablehnung des Förderantrags möglich ist, und die Eingangsbestätigung keine vorzeitige Bewilligung darstellt.

Förderpauschale

Die pauschale Förderung für eine neue Solaranlage (Dach- oder Fassadenanlage) mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp beträgt 1.000 Euro.

Für einen zugehörigen Stromspeicher mit einer Speichergröße von mindestens 5 kWh beträgt die pauschale Förderung 500 Euro.

Eine Wallbox (Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge) würde pauschal mit 200 Euro gefördert werden, jedoch ist die Gesamtförderung pro Haushalt, Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Eigentümer auf 1.500 Euro begrenzt.

Weitere Infos

Der Förderantrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises gestellt werden. Dazu muss unter anderem das Angebot des Handwerksbetriebs (nicht älter als 6 Monate) hochgeladen werden.

Alle Details und den Link zum Förderantrag über das Bürgerportal finden Sie unter Förderprogramm Energieoffensive im Rhein-Erft-Kreis.


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