Förderung Solaranlage in Troisdorf
Hinweis: Die Mittel für das städtische Förderprogramm sind aktuell vollständig ausgeschöpft. Eine Entscheidung über die Fortführung des Förderprogramms wird voraussichtlich im Mai 2026 im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse der Stadt Troisdorf erwartet.
Das Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf umfasst unter anderem die Fördermaßnahme B - Erneuerbare Energien und Klimafreundliche Mobilität.
Wichtige Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer der überwiegend für Wohnzwecke genutzten Immobilie im Troisdorfer Stadtgebiet.
- Erst wenn die schriftliche Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegt, darf der Handwerksbetrieb beauftragt werden. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko, da eine Ablehnung des Förderantrags möglich ist, und die Eingangsbestätigung keine vorzeitige Bewilligung darstellt.
Förderpauschale
Für eine Solaranlage mit Stromspeicher erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Bei Baudenkmälern und in Denkmalbereichen können maximal 10 % der zusätzlich aufkommenden Kosten (maximal 1.000 Euro) ergänzend gefördert werden.
Die maximale Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten des Angebots bzw. der Rechnung vom Handwerksbetrieb. Von jedem Haushalt bzw. für jedes Wohngebäude kann nur eine Maximalsumme von 10.000 Euro pro Jahr im Rahmen des Förderprogramms für die Komponenten A bis C beantragt werden kann.
Weitere Infos
Alle Details und den Link zum Förderantrag finden Sie unter Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf.
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