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Förderung Stromspeicher in Frechen

Der Rhein-Erft-Kreis hat das Förderprogramm Energieoffensive für die Nachrüstung eines Stromspeichers für bestehende Solaranlagen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Gefördert werden private Grundstückseigentümer und Erbbauberichtigte sowie Wohnungseigentümergemeinschaften pro Gebäude im Rhein-Erft-Kreis.
  • Erst wenn die schriftliche Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegt, darf der Handwerksbetrieb beauftragt werden. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko, da eine Ablehnung des Förderantrags möglich ist, und die Eingangsbestätigung keine vorzeitige Bewilligung darstellt.

Förderpauschale

Die Nachrüstung eines neuen Stromspeichers mit einer Speichergröße von mindestens 5 kWh wird bei einer bestehenden Solaranlage pauschal mit 500 Euro gefördert.

Eine Wallbox (Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge) wird zusätzlich pauschal mit 200 Euro gefördert werden.

Hinweis: Die Gesamtförderung pro Haushalt, Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Eigentümer ist auf 1.500 Euro begrenzt, was bei alleiniger Nutzung dieser beiden Förderungen jedoch nicht überschritten wird.

Weitere Infos

Der Förderantrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises gestellt werden. Dazu muss unter anderem das Angebot des Handwerksbetriebs (nicht älter als 6 Monate) hochgeladen werden.

Alle Details und den Link zum Förderantrag über das Bürgerportal finden Sie unter Förderprogramm Energieoffensive im Rhein-Erft-Kreis.


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