Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026
Nicki Bornhauser |
24. September 2025
(Aktualisiert am 6. März 2026)
Wie erneut am 26.2.2026 in Medien (z.B. tagesschau) berichtet wurde, soll nach Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wegfallen (Ursprüngliche Berichte am 15.9.2025, z.B. tagesschau).
Konkret soll nach einem Arbeitsentwurf die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 25 kWp wegfallen. Dies würde so gut wie alle neuen Solaranlagen auf Einfamilienhäusern betreffen. Es ist unklar, ob und in welcher Form dieser Arbeitsentwurf umgesetzt wird.
Die vorgeschlagene Änderung soll keine bereits in Betrieb genommenen Solaranlagen betreffen.
Diese erhalten weiterhin die zur Inbetriebnahme festgelegte Einspeisevergütung über 20 Jahre.
Wenn Sie Ihre neue Solaranlage vor einem möglichen Wegfall der Einspeisevergütung in Betrieb nehmen, würden Sie daher noch 20 Jahre von der bisherigen, festen Einspeisevergütung profitieren.
Nach einem Wegfall der festen Einspeisevergütung wäre eine Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Alternative. Auf Grund der variablen Vermarktungspreise wäre eine Kalkulation über 20 Jahre entsprechend unsicherer.
Einspeisevergütung bis Juli 2026
Wenn Sie nach der aktuellen Regelung eine neue Solaranlage bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb nehmen, erhalten Sie abhängig von der Spitzenleistung (in kWp) und der Einspeiseart für 20 Jahre die folgende feste Einspeisevergütung (Bundesnetzagentur - Fördersätze für Solaranlagen).
| Einspeiseart ↓ | Spitzenleistung → | 0 bis 10 kWp | über 10 bis 40 kWp | über 40 bis 100 kWp |
|---|---|---|---|
| Teileinspeisevergütung | 7,78 Cent/kWh | 6,73 Cent/kWh | 5,50 Cent/kWh |
| Volleinspeisevergütung | 12,34 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
Hinweis: Nach dem sogenannten Solarspitzengesetz von Februar 2025 kann es in Zeiten negativer Börsenstrompreise eine Nullvergütung geben, die durch eine Nachholvergütung nach mehr als 20 Jahren wieder ausgeglichen wird.
Einspeisevergütung ab August 2026
Nach aktueller Gesetzeslage sinken die Vergütungssätze halbjährlich um ca. 1 % abhängig von der Menge an zuvor zugebauten Solaranlagen. Wenn sich nichts an der Gesetzeslage ändert und Sie eine Solaranlage zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027 in Betrieb nehmen, ist die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ungefähr 1 % niedriger als in der obigen Tabelle angegeben. Die Bundesnetzagentur hat die genauen Vergütungssätze jedoch noch nicht veröffentlicht.
Wie oben berichtet, kann es hier zu einem Wegfall kommen.
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