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Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026

Nicki Bornhauser Nicki Bornhauser | 24. September 2025 (Aktualisiert am 31. Oktober 2025)

Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026

Wie in Medien (z.B. tagesschau) berichtet wurde, soll nach Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wegfallen. Noch ist unklar, ob und in welcher Form dieser Vorschlag umgesetzt wird. Bei einer Umsetzung würde die Einspeisevergütung voraussichtlich frühestens ab Februar 2026 wegfallen.

Die vorgeschlagene Änderung soll keine bereits in Betrieb genommenen Solaranlagen betreffen. Diese erhalten weiterhin die zur Inbetriebnahme festgelegte Einspeisevergütung über 20 Jahre.
Wenn Sie Ihre neue Solaranlage vor einem möglichen Wegfall der Einspeisevergütung in Betrieb nehmen, würden Sie daher noch 20 Jahre von der bisherigen, festen Einspeisevergütung profitieren.

Nach einem Wegfall der festen Einspeisevergütung wäre die Alternative eine Direktvermarktung des überschüssigen Stroms. Wir werden Ihnen rechtzeitig eine passende Lösung zur Direktvermarktung anbieten.

Einspeisevergütung bis Januar 2026

Wenn Sie nach der aktuellen Regelung eine neue Solaranlage bis zum 31. Januar 2026 in Betrieb nehmen, erhalten Sie abhängig von der Spitzenleistung (in kWp) und der Einspeiseart für 20 Jahre die folgende feste Einspeisevergütung.

Einspeiseart ↓ | Spitzenleistung → 0 bis 10 kWp über 10 bis 40 kWp über 40 bis 100 kWp
Teileinspeisevergütung 7,86 Cent/kWh 6,80 Cent/kWh 5,56 Cent/kWh
Volleinspeisevergütung 12,47 Cent/kWh 10,45 Cent/kWh 10,45 Cent/kWh

Hinweis: Nach dem sogenannten Solarspitzengesetz von Februar 2025 kann es in Zeiten negativer Börsenstrompreise eine Nullvergütung geben, die durch eine Nachholvergütung nach mehr als 20 Jahren wieder ausgeglichen wird.

Einspeisevergütung ab Februar 2026

Nach aktueller Gesetzeslage sinken die Vergütungssätze halbjährlich um ca. 1 % abhängig von der Menge an zuvor zugebauten Solaranlagen. Wenn sich nichts an der Gesetzeslage ändert und Sie eine Solaranlage zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb nehmen, ist die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ungefähr 1 % niedriger als in der obigen Tabelle angegeben. Die Bundesnetzagentur hat die genauen Vergütungssätze jedoch noch nicht veröffentlicht.

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