Förderung Solaranlage in Kürten
Aktuell ist uns leider keine regionale Förderung für Solaranlagen bekannt.
Überregionale Förderung
Aktuell gibt es eine feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen, bei der Sie abhängig von der Spitzenleistung (in kWp) und der Einspeiseart für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung erhalten. Jedoch wird dies voraussichtlich nur noch für Solaranlagen mit einer Inbetriebnahme bis Dezember 2026 gelten. Mehr Infos finden Sie unter Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026
Auf den Kauf einer Solaranlage mit einer Spitzenleistung von nicht mehr als 30 kWp fällt aktuell keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an (siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze (3)). Dies gilt auch für Stromspeicher, Lieferung und Installation.
Als Privatperson müssen Sie keine Mehrwertsteuer und Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung einer Solaranlage bis zu 30 kWp auf oder in der Nähe Ihrer Privatwohnung zahlen. Dafür darf der jährliche Umsatz mit der Solaranlage nicht mehr als 22.000 Euro sein. Dann müssen Sie die Solaranlage auch nicht beim Finanzamt anmelden und Sie nehmen automatisch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (siehe Faltblatt des Bundesministerium der Finanzen zu Photovoltaikanlagen).
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet einen Förderkredit zur Finanzierung Ihrer Solaranlage an. Mehr Informationen finden Sie unter Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien - Standard. Wichtig: Der Förderkreditantrag muss vor einer Angebotsannahme Ihrerseits gestellt werden.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie für Bund, Länder und EU mit dem Suchbegriff "PV", "Photovoltaik", "Solar" oder ähnlichem nach weiteren aktuellen Förderungen suchen.
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