Förderung Solaranlage in Swisttal
Aktuell ist uns leider keine regionale Förderung für Solaranlagen bekannt.
Überregionale Förderung
Aktuell gibt es eine feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen, bei der Sie abhängig von der Spitzenleistung (in kWp) und der Einspeiseart für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung erhalten. Jedoch sieht es danach aus, dass diese bald wegfällt und nur noch für neue Solaranlagen mit einer Inbetriebnahme bis Dezember 2026 gelten wird. Mehr Infos finden Sie unter Aktuelles zur Einspeisevergütung für neue Solaranlagen in 2026
Auf den Kauf einer Solaranlage mit einer Spitzenleistung von nicht mehr als 30 kWp fällt aktuell keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an (siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze (3)). Dies gilt auch für Stromspeicher, Lieferung und Installation.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet einen Förderkredit zur Finanzierung Ihrer Solaranlage an. Mehr Informationen finden Sie unter Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien - Standard. Wichtig: Der Förderkreditantrag muss vor einer Angebotsannahme Ihrerseits gestellt werden.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie für Bund, Länder und EU mit dem Suchbegriff "PV", "Photovoltaik", "Solar" oder ähnlichem nach weiteren aktuellen Förderungen suchen.
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