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Heizungsförderung für Wärmepumpen

Seit dem 29. Juli 2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Förderung für Heizungssysteme. Für Privatpersonen wird die Wärmepumpenförderung über das KfW-Programm 458 abgewickelt.

Förderrechner für Ihre Wärmepumpe

Berechnen Sie, wie hoch Ihre Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl- oder Gasheizung nach dem aktuellen KfW-Programm 458 ausfällt.

Investitionskosten:
Euro
Tauschen Sie eine Öl- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung aus?
Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr:
Euro
Anzahl minderjähriger Kinder:
Kinder

KfW-Programm 458

Das KfW-Programm 458 ist die aktuelle Förderung für den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden.

Förderhöhe

Die Wärmepumpen-Förderung setzt sich aus der Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem Einkommensbonus zusammen und liegt zwischen 30% und maximal 80% der förderfähigen Kosten.

Grundförderung:
30% der Investitionskosten
Klimageschwindigkeitsbonus:
16% bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung.
(bis 31.01.2027, danach halbjährlich -4%, entfällt ab 01.08.2028)
Einkommensbonus:
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:
<= 30.000 Euro: 40%
30.001–40.000 Euro: 30%
40.001–50.000 Euro: 10%
Pro minderjährigem Kind werden die Einkommensgrenzen pauschal um je 10.000 Euro erhöht.
Maximal förderfähige Kosten:
1. Wohneinheit: 28.000 Euro
2.–6. Wohneinheit: 15.000 Euro
ab 7. Wohneinheit: 8.000 Euro
(Ab 01.02.2027 sinkt der Betrag für die 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro)

Voraussetzungen

  • Privatperson - Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
  • Förderfähige Wärmepumpe - JAZ ≥ 3,5 / SCOP ≥ 3,5
  • Fachgerechte Installation durch zertifizierten Fachbetrieb
  • Vertrag mit Fachbetrieb muss vor Antragstellung abgeschlossen sein. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, so dass das Rechtsgeschäft erst bei Förderzusage gilt bzw. die Rechtswirkung des Vertrags bei endgültiger Förderablehnung entfällt.
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen

Weitere Infos

Alle Details finden Sie unter KfW-Programm 458: Heizungsförderung für Privatpersonen .

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